Haftpflicht-Versicherung für Hundehalter

 

Sie möchten gerne wissen, welcher Versicherungstarif am besten zu Ihnen und Ihrem Hund passt ? 

 

Wir beraten Sie sehr gerne ausführlich und individuell.

 

 

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Hundehalter-.Haftpflicht - Was ist eigentlich prinzipiell dabei versichert?

  

Wird durch die Handlung einer Person/eines Tieres ein anderer (juristisch formuliert „ein Dritter“) geschädigt, so entspricht es unserem Rechtsempfinden, dass der Schädiger die Pflicht hat, diesen Schaden wieder gut zumachen.

Diese Verpflichtung zum Schadenersatz wird Haftpflicht genannt. Haftpflicht betrifft somit immer Schäden an Dritten.

Prinzipiell ist zwischen Haftung und Versicherung zu trennen. Die Haftung wird vom Gesetz zwingend angeordnet. Jeder Mensch ist dafür selbst verantwortlich, ob er sich gegen diese Haftungsrisiken versichert oder nicht. Versichert er sich, so reguliert die Versicherung den jeweiligen Schaden, unterlässt er es, muss er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Er kann seiner Schadenszahlungspflicht,nur weil er nicht versichert ist, nicht entkommen.

Somit ist die Aussage „Für diesen Schaden hafte ich nicht, weil ich nicht versichert bin“ ein großer Irrtum, welcher für die entsprechenden Person den finanziellen Ruin bedeuten kann. Es ist also sehr wichtig, sich ausreichend abzusichern – besonders als privater Hundehalter („Luxustierhaltung“ = „Gefährdungshaftung“ - aufgrund der von jedem Hund ausgehenden "Tiergefahr"). 

Mit dem Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützen Sie sich bzw. ihr Vermögen vor Ansprüchen, auch aus Personenschäden – zunächst unabhängig davon, ob diese Ansprüche nach dem Willen des Gesetzgebers berechtigt oder unberechtigt sind.

Dies prüfen wir/der Versicherungsträger für Sie. Auch dies ist Gegenstand dieser Versicherung.

Kommt die Versicherung zu dem Ergebnis, dass die Ansprüche berechtigt geltend gemacht werden, gleicht diese die Forderungen vertragsgemäß aus.

Rechtlich unbegründete Ansprüche weist der Versicherungsträger im Namen des Versicherungsnehmers zurück und trägt auch das Prozessrisiko (dies ist die sogenannte Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung).

Falls Sie also keine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abgeschlossen haben, müssten Sie für den durch Ihne Hund verursachten Schaden komplett alleine aufkommen. 

 

Was ist, wenn meine Tiere sich gegenseitig verletzen?

Eigenschäden sind generell nicht versichert ... ein solcher Schaden ist aber über eine Hunde-OP -Versicherung abzusichern! 

 

 

 

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